Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes Verlängerung
- Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in die Bundesrepublik Deutschland: EUR 23 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung;
- Verwaltungsgebühr zur Mitnahme durch die Bundesrepublik Deutschland: EUR 23 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung;
- Verwaltungsgebühr zur Mitnahme in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union: EUR 23 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
- für Personen aus einem Drittstaat bei der Mitnahme von Schusswaffen oder Munition durch die Bundesrepublik in einen anderen Mitgliedstaat: vorherige Zustimmung des Mitgliedstaates, sofern diese erforderlich ist
- gegebenenfalls amtliche Mitteilungen des Heimatstaates übererforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und ausreichende Sachkunde mit jeweils deutscher Übersetzung
Kontakte: