Geflügelpest: Aufstallpflicht im Schwalm-Eder-Kreis bleibt bestehen
Veröffentlicht am:
05.12.2025
Der Schwalm-Eder-Kreis hält die Aufstallpflicht für Geflügel weiterhin aufrecht. Grund dafür sind anhaltende Virusnachweise bei Wildvögeln sowie eine unverändert hohe Gefährdungslage für Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet.Der Schwalm-Eder-Kreis hält die bestehende Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 zur Aufstallpflicht von Geflügel weiterhin aufrecht. Eine erneute Bewertung der Lage erfolgt in der Woche vor Weihnachten.
Hintergrund ist die weiterhin angespannte Geflügelpest-Situation im Kreisgebiet. Pro Woche werden im Schwalm-Eder-Kreis nach wie vor mehrere tote Wildvögel gefunden, die positiv auf das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) getestet werden. Die Fundorte sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt, was auf eine anhaltende Viruszirkulation in der Wildvogelpopulation hinweist.
Auch die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. November 2025 bestätigt diese Einschätzung. Das Risiko eines Eintrags von HPAI H5 in Geflügelhaltungen wird weiterhin als hoch bewertet. Zudem geht das FLI aktuell von einem hohen Risiko der Verschleppung zwischen Geflügelhaltungen innerhalb Deutschlands und der EU aus.
Der Schwalm-Eder-Kreis ist in besonderer Weise betroffen. In vielen Teilen des Kreisgebiets besteht eine hohe bis sehr hohe Geflügeldichte mit über 300 Tieren pro Quadratkilometer. Gleichzeitig liegen die zahlreichen Geflügelgroßbetriebe über den gesamten Kreis verteilt, sodass ein mögliches Ausbruchsgeschehen nur schwer einzugrenzen und zu kontrollieren wäre.
Durch die frühzeitig ergriffenen Maßnahmen – insbesondere die Aufstallpflicht und die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsvorgaben – ist es bislang gelungen, einen Geflügelpestausbruch in den zahlreichen Geflügelhaltungen des Schwalm-Eder-Kreises zu verhindern. Die bestehenden Regelungen zeigen damit Wirkung und tragen wesentlich zur Stabilisierung der Lage bei.
Während einige Nachbarlandkreise ihre Aufstallpflicht aufheben oder lockern, ist die Lage im Schwalm-Eder-Kreis unverändert kritisch. Ein ähnliches Vorgehen zeigt auch der Landkreis Kassel, der seine Allgemeinverfügung ebenfalls fortführt.
Das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises bewertet die Situation fortlaufend und wird die Bürgerinnen und Bürger sowie Geflügelhalter über die weitere Entwicklung informieren.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sowie zur Afrikanische Schweinepest und der Blauzungenkrankheit sind auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises zu finden.