Landkreis stärkt Ehrenamt auch in herausfordernden Zeiten
Landkreis stärkt Ehrenamt auch in herausfordernden Zeiten
Neue Ehrenamtsförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises in Kraft– Anne Reinmöller ab sofort Ansprechpartnerin
Auch in Zeiten begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel setzt der Schwalm-Eder-Kreis ein klares Zeichen für die große Bedeutung des freiwilligen Engagements.
„Das Ehrenamt ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ohne die vielen Menschen, die sich täglich für Sport, Kultur, soziale Anliegen oder die Gemeinschaft einsetzen, wäre unser Landkreis nicht derselbe. Deshalb ist es uns wichtig, weiter zu
unterstützen – verlässlich und transparent“, betont Landrat Winfried Becker.
Die Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, die
bislang unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen,
Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierungsvorhaben sowie Projekte zur Anerkennung und Wertschätzung des Ehrenamts und innovative Maßnahmen unterstützte, wurde Ende 2025 überarbeitet und angepasst. Die Nachfrage war in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
„Wir haben viele wertvolle Projekte, von Digitalisierungsmaßnahmen über Schulungen bis hin zu kreativen Anerkennungsformaten, fördern können. Gleichzeitig müssen wir in Zeiten knapper Haushalte
verantwortungsvoll handeln. Deswegen haben wir die Richtlinie aktualisiert, ohne die Grundidee aus den Augen zu verlieren: Engagement sichtbar zu machen und zu stärken“, erklärt Landrat Winfried Becker.
Künftig werden Maßnahmen auf Antrag anteilig gefördert – mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro pro Jahr. Förderfähig bleiben weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen, Schulungen,
Beratungen sowie Projekte, die das Ehrenamt zukunftsweisend sichtbar machen oder innovativ stärken.
Neu aufgenommen wurden Jubiläen von Vereinen und Initiativen, wie beispielsweise Feuerwehr-, Sport- oder Gesangvereinen, die nun zentral mit dieser Förderrichtlinie mit einem Festbetrag von bis zu 150 Euro
unterstützt werden, sofern das Jubiläumsjahr durch 25 teilbar ist (z.B. 25-, 50-, 75-jähriges Jubiläum).
„Vereinsjubiläen sind ein Stück gelebte Geschichte, sie würdigen das Engagement vieler Generationen.
Deshalb freuen wir uns, hier nun gezielt unterstützen zu können“, so Ehrenamtsbeauftragte Anne Reinmöller, die seit 1. Januar dieses Jahres neu an Board ist und ab sofort für Rückfragen rund um das Ehrenamt und die Förderung zur Verfügung steht.
„Auch wenn wir weniger Mittel einsetzen können als bislang, bleibt die Förderung ein wichtiges Signal.
Wir möchten weiterhin dazu beitragen, dass sich Vereine und Initiativen gut entwickeln und Menschen
motiviert bleiben, sich für ihr Umfeld einzusetzen“, unterstreicht Landrat Winfried Becker.
Anträge auf Förderung können ausschließlich online eingereicht werden. Antragsberechtigt sind
Einzelpersonen sowie Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen mit Sitz im
Schwalm-Eder-Kreis. Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular stehen unter
www.schwalm-eder-kreis.de/ehrenamt zur Verfügung.
Die Ehrenamtsbeauftragte Anne Reinmöller ist unter Tel. 05681/775-1550 oder per
E-Mail: anne.reinmoeller@schwalm-eder-kreis.de erreichbar.