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Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

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Leistungsbeschreibung
Lebensmittelunternehmer/innen sind nach dem europäischen Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen soweit sie noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst sind. Die Registrierung erfolgt bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städten.
Neben der Registrierung vor Antritt der Tätigkeit sind auch nachstehende wesentliche Änderungen zu melden.
  • die Betriebsschließung oder
  • Änderung der Personen- bzw. Adressdaten des Lebensmittelunternehmers,
  • Änderung von Bezeichnung oder Adresse von Betriebsstätten
  • Änderung der Betriebsart / Tätigkeit
  • Erweiterung der Produktpalette
Die Meldung sollte innerhalb eines Monat nach Eintritt der Änderung erfolgen.
Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Registrierpflichtig sind alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten, lagern oder vertreiben direkt oder auch im Internet, unabhängig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel (Auflistung ist nicht abschließend):
  • Gaststätten, Imbisse, Kioske
  • handwerkliche und industrielle Hersteller (Bsp. Bäcker, Konditorei, Metzger)
  • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
  • Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios die im Sortiment Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Lebensmittel führen
  • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
  • Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben
  • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine)
  • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
    • auf der eigenen Homepage,
    • über andere Anbieter oder
    • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
  • Supermärkte, Minimärkte
  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Partyservice und Catering
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Nicht zu „Lebensmitteln“ gehören:
  • Futtermittel,
  • lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr
hergerichtet worden sind,
  • Pflanzen vor dem Ernten,
  • Arzneimittel,
  • kosmetische Mittel,
  • Tabak und Tabakerzeugnisse,
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
Welche Pflichten habe ich als Lebensmittelunternehmer?
Dem Lebensmittelunternehmer obliegt die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass die Lebensmittel, die er herstellt und/oder vertreibt, sicher sind (Sorgfaltspflicht).
Weitere vorrangige Pflichten eines Lebensmittelunternehmers können Sie den Informationen der Europäischen Kommission auf folgendem Link entnehmen:
weiterführende Links
  • Food law general requirements
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)

veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?
Für die Registrierung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden fallen keine Gebühren an
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Online-Dienst: nein
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 1 bis 3 Verordnung (EG) Nummer 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Artikel 15 Absatz 5 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte und ggf. weiterer Betriebsstätten, die Rechtsform
  • Personen- und Kontaktdaten des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers 
  • Betriebsart / Tätigkeit 
  • Angaben zum Produktsortiment (Warengruppen) und Umfang
Verwenden Sie sofern möglich das hierfür vorgesehene Formular.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Brigitta Beyer
05681/775-3920
Nachricht senden
Manon Brandt-Rohde
05681/775-3921
Nachricht senden
Reinhard Ganß
05681/775-3922
Nachricht senden
Sebastian Haß
05681/775-3923
Nachricht senden
Dr. Orsolya Jablonski
05681/775-3924
Nachricht senden
Kirsten Koch-Geiger
05681/775-3925
Nachricht senden
Dirk Rotter
05681/775-3926
Nachricht senden
Regina Ullsperger
05681/775-3927
Nachricht senden

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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