Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition: Erteilung bei Fortführung einer Sammlung durch Erben
Antragsfrist für Vermächtnisnehmerin oder Vermächtnisnehmer und Begünstigte oder Begünstigter: 1 Monat ab Erwerb der Schusswaffe
- Verwaltungsgebühr : Erste Waffenbesitzkarte mit einer Waffe: EUR 93 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung, weitere Waffe: EUR 17;
- Verwaltungsgebühr : Folge-Waffenbesitzkarte: EUR 6 - 69, weitere Waffe: EUR 17;
- Verwaltungsgebühr : Eintragen einer Waffe in eine vorhandene Waffenbesitzkarte: EUR 17;
- Verwaltungsgebühr : Eintragen oder Austragen der Sicherung einer Schusswaffe mit einem Blockiersystem: EUR 12;
- Verwaltungsgebühr : Zulassung einer Ausnahme von der Blockierpflicht: EUR 23 je Waffe.
- Nachweis des Erwerbs infolge eines Erbfalls, zum Beispiel Erbberechtigung, Erbschein,
- Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden,
- gegebenenfalls Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems.