Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II,
- dem SGB XII,
- dem AsylbLG
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Wohngeld haben oder Sie
- die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder
- dem Ihrer Familie decken können.
- Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen und KiTas
- Persönlicher Schulbedarf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel bei Kindern unter 7 Jahren oder über 15 Jahren sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Kita und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Grundsätzlich ist ein Antrag nötig für die Übernahme der Bedarfe und Leistungen wie z.B. Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, eine Schülerbeförderung oder eine Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler oder für Kinder die eine Kindertagesstätte besuchen.
- Über diesen von Ihnen gestellten Antrag gelten alle möglichen BuT-Leistungen als beantragt (dies gilt auch für Berechtigte aus dem Bereich des 3. Kapitels SGB XII, obwohl keine gesonderte Antragstellung erforderlich ist, soweit die Gewährung der Leistungen nach dem SGB XII ohne vorherige Antragstellung erfolgt).
- Der persönliche Schulbedarf (Schulpauschale) muss nicht beantragt werden. Hier genügt ein entsprechender Nachweis (i.d.R. Schulbescheinigung).
- Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Bescheid über Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)
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