60.3 - Umwelt
Die Arbeitsgruppe 60.3 - Umwelt umfasst die folgenden Behörden:
Untere Wasserbehörd
e: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Untere Naturschutzbehörde: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Untere Bodenschutzbehörde: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Die Ziele des Naturschutzes sind zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Weiterhin sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Hessische Kompensationsverordnung (KV) relevante gesetzliche Grundlagen.