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Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Leistungsbeschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können unter anderem
  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
  • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.
Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.
Hierfür müssen Sie
  • in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
  • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
  • den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.
Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe

Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 255,00 € EUR
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren:
    • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )