Sonderprogramm Gaststätten

Gaststättenbetreiber aufgepasst!!!
Gaststättensonderprogramm ab sofort wieder verfügbar
Die Gastronomie ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im ländlichen Raum. Sie schafft Begegnungsorte, fördert die Lebensqualität in den Dörfern und stärkt die regionale Kultur. Unsere Gasthäuser sind mehr als nur Orte der Bewirtung – sie sind lebendige Treffpunkte, die das soziale Miteinander stärken und unsere kulturelle Identität prägen. Doch viele kleine Betriebe stehen vor großen Herausforderungen. Ziel dieses Programms ist es, die Gastronomiebranche in Hessen nachhaltig zu stärken und bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen zu unterstützen. Besonders im Fokus stehen kleine und mittelständische Betriebe, die einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft und Kultur leisten.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken. Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Landeszuschuss erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 200.000 Euro im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Summe mindestens 15.000 Euro betragen.
Weitere Informationen
Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der WIBank.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsförderung, Ulrike Fleischert, Tel.: 05681 775-8015 oder Renate Richter, Tel.: 05681 775-8010 gern zur Verfügung.