Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Das "Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe" (SGB VIII) regelt, dass für jedes Jugendamt ein Jugendhilfeausschuss zu bilden ist.
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gehören dem Jugendhilfeausschuss mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft, im Schwalm-Eder-Kreis demnach die Kreistagsmitglieder, an.
Der restliche Anteil der stimmberechtigten Mitglieder wird vom Kreistag auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Wohlfahrtsverbände sowie der Jugendverbände gewählt.
Die Satzung für das Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie aktuell 9 beratende Mitglieder als Vertreter und Vertreterinnen von Institutionen und Interessengruppen angehören.
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gehören dem Jugendhilfeausschuss mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft, im Schwalm-Eder-Kreis demnach die Kreistagsmitglieder, an.
Der restliche Anteil der stimmberechtigten Mitglieder wird vom Kreistag auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Wohlfahrtsverbände sowie der Jugendverbände gewählt.
Die Satzung für das Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie aktuell 9 beratende Mitglieder als Vertreter und Vertreterinnen von Institutionen und Interessengruppen angehören.
Es sind keine Termine verfügbar.
Veranstaltungsort:
Bücherei der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Veranstalter:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.0 - Fachbereichsleitung einschl. zentraler Dienste und Jugendhilfeplanung
Hans-Scholl-Straße 8
34576
Homberg (Efze)
Diese Veranstaltung ist kostenlos.
