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Europäischer Feuerwaffenpass

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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.
Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.
Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass
  • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
  • einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

ordnungswesen@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 58 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
weiterführende Links
  • Antrag
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Waffenwesen
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 32 Absatz 2 und 6 Waffengesetz (WaffG)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
  • Angaben zu Waffen und Munition,
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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