30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Die Straßenverkehrsbehörde wirkt u. a. bei Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregelung sowie der Beseitigung von Unfallpunkten mit. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig. 

Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung. Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde‐ und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes‐ und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen. 

Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr. Die weiteren Aufgaben können Sie über den Reiter „Dienstleistungen“ einsehen. 

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Ausnahmen v. Sonn- u. Feiertagsverbot

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Baumaßnahmen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Parkerleichterungen u. Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Taxen und Mietwagen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Veranstaltungen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Fahrtenbücher

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Großraum- und Schwertransporte

Ihre Kontakte:

05681/775-3090
05681/775-3070
05681/775-3096
05681/775-3083

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
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und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
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und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
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