Anhängerklasse E beantragen

Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )