Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

Leistungsbeschreibung
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).
Gebühr: 10,20 € - 2.301,00 € EUR
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
  • Kartenmaterial,
  • Versicherungsnachweise,
  • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
  • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )