Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
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gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
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gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
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Nachweis über die Hauptuntersuchung,
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.