Fahrerlaubnis Klasse L beantragen

Leistungsbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein“. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.

Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )