Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
  • Batterieelektrofahrzeug;
  • Brennstoffzellenfahrzeug oder
  • aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Was muss ich mitbringen?
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )