08 - Personalrat

Die Personalvertretung in Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung vertritt die Rechte und  Interessen aller Beschäftigten, das sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen/Beamte und Auszubildenden beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.

Zu den Aufgaben der Personalvertretung gehören u. a.:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen
  • Beteiligung  in sozialen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Information)
  • Beratung von Beschäftigten
  • Teilnahme an Personalauswahlverfahren
  • Personalratssitzungen und Monatsgespräche mit der Dienststellenleitung
  • Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen (Initiativrecht)
  • Mitwirkung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligungsgruppen und Beauftragten (Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung , Frauenbeauftragte, Betriebsarzt, Datenschutzbeauftragte)

Grundlage für die Personalratsarbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) und alle weiteren Gesetze, die bei der Umsetzung der Personalratstätigkeit zu beachten sind
(u. a. TVöD, BGB,GG, ASIG, AGG, SGB)

Ihre Kontakte:

05681/775-1580
05681/775-1581
05681/775-1582

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.