Beratung zur Regionalentwicklung

In Hessen werden Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umgesetzt.

LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Unterstützung ländlicher Regionen. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung für die französische Bezeichnung: “Liaison entre actions de développement de léconomie rurale“, was übersetzt wird mit „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum“. LEADER folgt dem Grundgedanken, Menschen vor Ort an der Gestaltung regionaler Prozesse zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit zu geben Projekte anzustoßen und umzusetzen.

Ziele

Die Stärkung von Regionen im ländlichen Raum als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume ist Ziel der Regionalentwicklung. Jede Region verfolgt eigene Strategien und Ziele aufbauend auf dort vorhandenen Potentiale.

 

Förderung

Die Förderung umfasst ein breites Spektrum von Projekten in den Themenfeldern Wirtschaft, Kultur, Daseinsvorsorge, Landtourismus, Vermarktung und bürgerschaftliches Engagement unter Beachtung der Zielsetzungen des jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzeptes.

  • Regelförderung für kommunale Träger 65%, maximal 200.000 €

  • Regelförderung für öffentliche nicht-kommunale Träger 60 %, maximal 200.000 €

  • Regelförderung für private Träger mit Arbeitsplatzschaffung 35%, maximal 100.000 €, ohne Arbeitsplatzschaffung maximal 25.000 €

  • Mindestinvestitionssumme (Bagatellgrenze) 10.000 € netto bei investiven Vorhaben, 1.500 € netto bei nicht-investiven Vorhaben

  • Die Antragstellung muss auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme erfolgen!

Weitere Informationen zur Ländlichen Regionalentwicklung unter: Regionalentwicklung


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.