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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

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Leistungsbeschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 51.11 - Unterhaltsvorschuss
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.11 - Unterhaltsvorschuss
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)

unterhaltsvorschuss@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 51.11 - Unterhaltsvorschuss
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr

Oder nach individueller Vereinbarung.

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung
Rechtsgrundlage
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL)
weiterführende Links
  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte
  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Martina Anacker
05681/775-5214
Nachricht senden
Cornelia Bonn
05681/775-5209
Nachricht senden
Katja Ellenberger
05681/775-5220
Nachricht senden
Heike Jungermann
05681/775-5210
Nachricht senden
Sandra Koch
05681/775-5213
Nachricht senden
Sina Mand
05681/775-5219
Nachricht senden
Nicole Wittke-Markgraf
05681/775-5212
Nachricht senden

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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