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Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen

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Leistungsbeschreibung
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis:  Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Welche Gebühren fallen an?
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60
Hinweis:  Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung:  Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Wunschkennzeichenreservierung
Rechtsgrundlage
  • § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zuteilung von Kennzeichen)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
weiterführende Links
  • § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Anna Arndt
05681/775-3079
Nachricht senden
Silke Asbrand
05681/775-3080
Nachricht senden
Birgit Möller
05681/775-3074
Nachricht senden
Jutta Witzel
05681/775-3082
Nachricht senden

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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