Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) werden gezahlt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Geltungsdauer:
0 - 12 Monate
Bearbeitungsdauer
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)
0 - 6 Monate
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Hans-Scholl-Straße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Kosten an.
Abgabe:
kostenfrei
Rechtsbehelf
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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)
-
Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt:
- Widerspruch bei der Bescheid erteilenden Behörde
- Klage vor dem Sozialgericht
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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- Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.
Kontakte:
05681/775-4914
05681/775-4926
05681/775-4911
05681/775-4922
05681/775-4923
05681/775-4915
05681/775-4928
05681/775-4925
05681/775-4916
05681/775-4910
05681/775-4913
05681/775-4918
05681/775-4927
05681/775-4912
05681/775-4920
05681/775-4917