Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
weiterführende Links
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja oder in elektronischer Form
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
- Online-Dienste vorhanden: (noch) nicht in bei jeder Fahrerlaubnisbehörde
Rechtsbehelf
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
• Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
• Klage vor dem Verwaltungsgericht
• Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Kontakte:
05681/775-3081
05681/775-3077
05681/775-3095
05681/775-3075
05681/775-3093