Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland – häufig auch Bundesverdienstkreuz genannt – ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für besondere Verdienste um das Gemeinwohl vergibt. Er wurde im Jahr 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet. Ausgezeichnet werden Menschen, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren – zum Beispiel im sozialen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder ehrenamtlichen Bereich.
Der Orden wird in mehreren Stufen verliehen – von der Verdienstmedaille bis hin zu den höchsten Ordensstufen. Damit würdigt der Staat außergewöhnliches Engagement und besondere Leistungen für das Gemeinwesen.
Eine Auszeichnung kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger angeregt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Person aus Ihrem Umfeld aufgrund ihres besonderen Engagements geehrt werden sollte, können Sie eine entsprechende Anregung einreichen. Für Bürgerinnen und Bürger aus Hessen ist dafür die Hessische Staatskanzlei zuständig.
Die Anregung kann formlos erfolgen. Sie sollte jedoch einige grundlegende Informationen enthalten, zum Beispiel:
- Vor- und Familienname der vorgeschlagenen Person
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- einen kurzen Lebenslauf
- eine Beschreibung der besonderen Verdienste
- gegebenenfalls Referenzpersonen, die das Engagement bestätigen können
Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland auf Vorschlag der zuständigen Stellen. So wird sichergestellt, dass besonderes Engagement für unsere Gesellschaft sichtbar gewürdigt wird.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: