Adoption (Adoptionsvermittlung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eines freien Trägers.
Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.
Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.
weiterführende Links
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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)
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass nicht Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Eine Garantie auf Vermittlung eines Kindes gibt es nicht.
Für ein unverbindliches Informationsgespräch setzen Sie sich gerne zu den genannten Sprechzeiten per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Hierzu lässt sich keine Angabe machen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.5 - Adoptions- und Pflegekinderdienst
Hans-Scholl-Straße 8
34576
Homberg (Efze)
Dienstag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Freitag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
Rechtsgrundlage
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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Was muss ich mitbringen?
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- Erweitertes Führungszeugnis,
- Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
- Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
- sowie Personenstandsurkunden.
Kontakte:
05681/775-5166
05681/775-5163