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Anzeige von Feuerwerken

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Kurzbeschreibung
  • Anzeige von Feuerwerken
  • Anzeige von Feuerwerken durch Erlaubnisinhaber
  • Ist für Personen mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
  • Ist für Unternehmer mit einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
  • Anzeigefrist in der Regel 2 Wochen vor dem Feuerwerk
  • Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anzeige: örtliche Ordnungsbehörden in Hessen
     
Beschreibung

Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.

Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung vom Aufbau und Abbrennen des Feuerwerkes zuständig.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Weiterführende Links:
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen - EAH -
Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Kostenentscheidung
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     
Hinweise (Besonderheiten)

Für die Kontrolle von Feuerwerken sind in Hessen auch die Regierungspräsidien zuständig.

Teaser

Das Abbrennen von Feuerwerk ist von Erlaubnisinhabern anzuzeigen. Wer keine Erlaubnis hat, benötigt dagegen eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb von Silvester.

Voraussetzungen
  • Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes.
  • Sofern die Erlaubnis die Fachkunde nicht enthält, benötigen sie zusätzlich den Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Da insbesondere der Befähigungsschein befristet ist, muss dieser am Tag des Feuerwerks gültig sein
  • Die Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände, die Sie verwenden möchten, müssen eingetragen sein (außer Kategorien F1, F2, T1)
     
Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. 
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
  • Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid
     

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Anzeige von Feuerwerken Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen
  • At least 2 weeks before
  • in the immediate vicinity of railway facilities, airports or federal waterways that are maritime waterways, the notification must be made at least 4 weeks in advance.


Gebühren:

For the receipt and processing of the notification, the local regulatory authorities may charge fees in the amount of 40.00 Euro - 300.00 Euro.

  • Gebühr: 60 EUR 800 EUR

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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