Vorläufigen Reisepass beantragen
- regulärer Reisepass benötigt mindestens 2 Wochen, Reisepass im Expressverfahren etwa 3 bis 4 Werktage
- wenn das zu lange dauert, kann vorläufiger Reisepass beantragt werden
- Begründung gegenüber Bürgeramt notwendig
- vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt
- vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)
- Chip wird in einigen Länder, zum Beispiel USA, benötigt, um visumfrei einzureisen. Dann ist zusätzliches Visum notwendig
- aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes zu erfahren beim Auswärtigen Amt
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
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Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
- Gebühr: Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter. 26 EUR
- Gebühr: Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde. 52 EUR
- Gebühr: Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde. 96 EUR
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