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Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen

Kurzbeschreibung
  • Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
  • Anzeige von Sprengungen durch Erlaubnisinhaber
  • Ist für Unternehmer mit einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
  • Anzeigefrist in der Regel eine Woche vor der Sprengung
  • 4 Wochen vor mehreren gleichartigen Sprengungen
  • Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anzeige: allgemeine Ordnungsbehörden in Hessen
     
Beschreibung

Vor der Durchführung von Sprengarbeiten ist die Sprengung eine Woche vorher anzuzeigen. Bei mehreren gleichartigen Sprengungen vier Wochen vorher.

Ausgenommen hiervon sind Sprengungen in Steinbrüchen, bei denen die Sprengarbeiten in der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des Steinbruchs enthalten sind.

Betroffen sind u.a. auch Sprengungen zum Abriss von Fundamenten oder Gebäuden oder bei Baumaßnahmen.
 

Ansprechpunkt

Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Durchführung der Sprengarbeiten zuständig.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Kontrolle und Überwachung von Sprengungen sind in Hessen die Regierungspräsidien zuständig.

Teaser

Für eine Sprengung ist eine vorherige Anzeige abzugeben. 

Voraussetzungen
  • Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG).
  • Sofern die Erlaubnis die Fachkunde nicht enthält, benötigen sie zusätzlich den Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Da insbesondere der Befähigungsschein befristet ist, muss dieser am Tag der Sprengung gültig sein
  • Die Sprengarbeiten, die ausgeführt werden sollen, müssen im Befähigungsschein aufgeführt sein
     
Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. 
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde, den allgemeinen Ordnungsbehörden, geprüft.
  • Nach erster Prüfung erhalten die zuständigen Regierungspräsidien eine Kopie der Anzeige.
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch einladen, oder einen Ortstermin vereinbaren.
  • Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind dabei für die Überwachung der Durchführung der Sprengarbeiten nach dem Sprengstoffgesetz zuständig.
     

Urheber
Urheber


Gebühren:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.