Sie befinden sich hier:

Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.3 - Tierschutz und Tiergesundheit
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden erhoben nach
  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )