Übernahme von Mietrückständen
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
- Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
-
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
- Lohnabrechnungen
- Jobcenterbescheide
- Einkommen der Kinder
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
-
gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
- Ratenzahlung
- Kreditverträge
- gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
- Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
- gegebenenfalls weitere Nachweise
Kontakte: