Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA (Keine Signatur) (Bescheid)
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (Keine Signatur) (Bescheid)
- Formloser Antrag (Keine Signatur) (Antrag)
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Keine.
Gebühren:
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Kontakte: