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Wählbarkeitsbescheinigung

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Kurzbeschreibung
  • Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
  • jede selbst wahlberechtigte Person
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • am Wahltag mindestens 3 Monate im Kreis alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung außerhalb des Kreises
  • Wählbarkeit darf nicht durch Richterspruch oder durch Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein
  • zuständig: Gemeinde, Gerichte
Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Ansprechpunkt

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann Widerspruch bei der zuständigen Gemeinde/Wahlamt eingelegt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Für weitere Informationen:

Weiterführende Links:
Wahlen in Hessen
Rechtsgrundlage(n)

Bundeswahlgesetz

Weiterführende Links:
Bundeswahlgesetz
Teaser

Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

Voraussetzungen

Die Person muss Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.

Das 18. Lebensjahr muss am Wahltag vollendet sein.

Die Person muss mindestens drei Monate vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Wahlgebiet haben.

Die Person darf nicht aufgrund eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung wird von Wahlbewerbern (Einzelbewerber oder Parteikandidaten) benötigt. Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben (Einwohnermeldeamt/Wahlamt).

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Wählbarkeitsbescheinigung Anzeige der Leistung im Ursprungsportal


Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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