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Wohngeld Änderungsantrag (Lastenzuschuss)

Leistungsbeschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.5 - Wohngeldbehörde
Freiheiter Str. 29
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Widerspruch
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )