Fischerprüfung
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
Zur Fischerprüfung darf nur zugelassen werden, wer u.a. an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe erfolgreich teilgenommen hat.
Sollten Sie an einem Online-Kurs über den Anbieter "Fishing-King" teilgenommen haben und sich zu einer der Fischerprüfungen im Schwalm-Eder-Kreis anmelden bitten wir Sie, sich direkt bei den nebenstehenden Sachbearbeitern per Mail oder telefonisch zu melden (Nicht bei den u.a. Ansprechpartnern für Vorbereitungslehrgänge).
An den Terminen zur Fischerprüfung im Schwalm-Eder-Kreis kann nur teilnehmen, wer seinen Wohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis hat oder einen Praxistag im Schwalm-Eder-Kreis besucht hat.
Ansprechpartner für Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung:
Herr Schneider, 34576 Homberg (Efze) – Tel. 05681 909859
Herr Greulich, 34599 Neuental – Tel. 06693 919012
Herr Keller, 34576 Bad Zwesten – Tel. 0151 43172042
Kontakte: