Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Betreuung zu begegnen, unterstützt der Schwalm-Eder-Kreis künftig die Qualifizierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer mit bis zu 5.000 Euro – ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Hilfesystems für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Was bedeutet „rechtliche Betreuung“?
Eine rechtliche Betreuung ist eine - in erster Linie organisatorische - Unterstützung für Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung.
Unter dem Leitgedanken einer unterstützten Entscheidungsfindung soll so eine Ausübung der Persönlichkeitsrechte und der freien Meinungsbildung, soweit dies möglich ist, unterstützt werden.
Typische Aufgaben in einer rechtlichen Betreuung sind unter anderem, bürokratische Entlastungen in den Bereichen der Gesundheitsfürsorge und Wohnungsangelegenheiten. Sowie die Unterstützung bei Behörden- und Vermögensproblemen.
Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig und wie kommt sie zustande?
Nach Möglichkeit sollte jeder Mensch für den Fall, dass er irgendwann in seiner Entscheidungsfindung eingeschränkt wird (zum Beispiel durch ein Unfallereignis, Erkrankung, Demenz oder ähnliches), vorgesorgt haben. Üblicherweise geschieht dies durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
Sollte der Fall jedoch eintreten, ohne dass eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Beantragt wird diese beim am für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Betreuungs- (Amts-) Gericht. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich durch richterlichen Beschluss, in der Regel nach Anhörung der zuständigen Betreuungsbehörde und der Einholung ärztlicher Gutachten.
Wer kann rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer werden?
Grundsätzlich kommt das Führen von Betreuungen für alle Personen, die empathisch sind und Mitmenschen unterstützen möchten, infrage.
Generell wird unterschieden in ehrenamtlich geführte Betreuungen und beruflich geführte Betreuungen.
Ehrenamtlich werden Betreuungen häufig durch Angehörige oder Personen aus dem Bekanntenkreis der zu betreuenden Person geführt. Ehrenamtliche Betreuer erhalten vom Betreuungsgericht eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Die notwendige Qualifikation zur Führung einer solchen Betreuung ist nicht näher definiert, vielmehr kommt es hier hauptsächlich auf eine gute Vertrauensbasis an. Demzufolge kommt eine ehrenamtliche Betreuung üblicherweise auch nur dann in Betracht, wenn die zu regelnden Sachverhalte nicht zu komplex oder gar konfliktträchtig sind.
Beruflich geführte Betreuungen können ausschließlich von Personen geführt werden, die von einer Betreuungsbehörde als Betreuerin oder Betreuer registriert wurden. Die Registrierung gilt dann deutschlandweit. Wie der Name sagt, handelt es sich um einen Beruf, der als Voll- oder Nebenerwerb selbstständig ausgeübt werden kann.
Mit der Reform des Betreuungsrechts hat der Bundesgesetzgeber hierzu erstmals seit 2023 geltende verbindliche Sachkundeanforderungen definiert, welche Personen die Betreuungen beruflich führen wollen, seitdem erfüllen müssen. Häufig haben beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer Erfahrungen in sozialen Berufen und Berufen mit rechtlichem Hintergrund. Vorkenntnisse, die in der Ausübung solcher Berufe oder aber auch in ehrenamtlichen Tätigkeiten erworben wurden, können als bereits erworbene Sachkunde anerkannt werden. Die zur Erfüllung des gesetzlichen Sachkundekatalogs noch fehlenden Sachkundemodule müssen allerdings in Seminaren und Lehrgängen erworben werden, was neben dem zeitlichen Aufwand auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Ausgenommen von diesem Erfordernis sind per Gesetz nur Juristen (mit 2. Staatsexamen) sowie Personen, die ein Studium Soziale Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Betreuungsbehörde entscheidet über die Registrierung als beruflich tätiger Betreuer oder Betreuerin. Neben der gesetzlich geforderten Sachkunde sind auch persönliche Zuverlässigkeit und der Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung Voraussetzungen für eine Registrierung.
Warum fördert der Schwalm-Eder-Kreis die Fortbildung zur beruflich tätigen Betreuerin/ zum beruflich tätigen Betreuer?
Für etwa zwei Prozent der erwachsenen Personen in Deutschland besteht aktuell eine rechtliche Betreuung, auch im Schwalm-Eder-Kreis. Der Bedarf an Personen, die diese Aufgabe übernehmen können, ist hoch.
Allerdings hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass insbesondere die Kosten des vor einer Registrierung notwendigen Erwerbs der gesetzlich geforderten Sachkunde oftmals ein Hindernis für Interessenten darstellt.
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat daher beschlossen, die Fortbildung zum Erwerb der notwendigen Sachkunde finanziell zu unterstützen. Es ist nun möglich, 50 Prozent der nachgewiesenen Lehrgangs- und Prüfungskosten, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Person zu erstatten, wenn auch die übrigen Berufszugangsvoraussetzungen (persönliche Zuverlässigkeit sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung) erfüllt sind und danach Betreuungen im Schwalm-Eder-Kreis beruflich geführt werden.
Weitere Voraussetzung für die Förderung ist ein Wohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis, damit die Zuständigkeit der Betreuungsbehörde Schwalm-Eder gegeben ist.
Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung auch außerhalb der eigenen Familie?
Sie sind empathisch, verantwortungsbewusst, verfügen über Einfühlungsvermögen und haben Interesse am Umgang mit Menschen und möchten sich sozial engagieren?
Ihre Hilfe zählt. Die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung ist eine weitere Möglichkeit, Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung zu unterstützen.
Als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder Betreuerin unterstützen Sie diese Menschen – individuell, menschlich und ganz konkret. Sie unterstützen zum Beispiel bei Behördenangelegenheiten, kümmern sich um Finanzen oder unterstützen bei gesundheitlichen Entscheidungen – immer im Sinne der betreuten Person.
Dies kann durchaus auch außerhalb des Verwandten- oder Bekanntenkreises geschehen, nicht alle Menschen mit Betreuungsbedarf haben solche Bezugspersonen.
Engagieren Sie sich als ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin, ein kleiner Einsatz mit großer Wirkung!
Als ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin werden Sie begleitet und beraten – durch Fachkräfte vor Ort. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Betreuungsverein:
- AWO Kreisverband Schwalm-Eder e.V. Betreuungsverein, betreuungsverein@awo-schwalm-eder.de, Tel: 05681/931893
- Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V., info@betreuungsverein-schwalm-eder.de, Tel: 06691/9623-0
oder die Betreuungsbehörde.
Nähere Auskünfte zum Beruf „rechtlicher Betreuer“, den Zugangsvoraussetzungen und den Fördermöglichkeiten: