Halteverbotszone einrichten
Der Schwalm-Eder-Kreis ist für die Anordnung von Halteverbotsbeschilderung an Bundesstraßen und zusätzlich an Landesstraßen, bei Gemeinden/Städten mit einer Einwohnzahl von unter 7500 Einwohnern, zuständig.
Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
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