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Ausstellung eines Führerscheines beantragen

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Kurzbeschreibung
  • Führerschein Ausstellung
  • Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
  • Hat sich der Name des Führerscheininhabers geändert, so kann ein neuer Ersatzführerschein ausgestellt werden (freiwillig)
  • Wenn der Führerschein abhandengekommen, unleserlich gewor-den oder vernichtet worden ist, benötigt der Antragssteller einen neuen Führerschein
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).
Beschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Urheber
Weiterführende Links:
Ausstellung eines Führerscheines beantragen in Schwalm-Eder-Kreis Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Urheber
Weiterführende Links:
Ausstellung eines Führerscheines beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer:

<p>Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.</p>

Gebühren:

Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit blauem Hintergrund und weißer Schrift: „Ergebnisse Kommunalwahl“. Darunter steht „Kreistag | Städte & Gemeinden“.

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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