Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Sonnenaufgang Ruine Löwenstein

  •  

    Winterlandschaft im Schwalm-Eder-Kreis

  •  

    Weihnachtlicher Marktplatz in Fritzlar

  •  

    Winterliche Schwalm

    (Bildautor: Mike Lauer | Bad Zwesten)
  •  

    August-Franke-Turm

  •  

    Grifte im Schnee

Wird oft gesucht...

Fachbereich & Arbeitsgruppen
Pressemeldungen
Online Terminvergabe
Online-Services
Online KFZ Zulassung
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Veterinärwesen
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Home
    • Barrierefreiheit
Subnavigation

Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Kurzbeschreibung
  • Fahrerlaubnis Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • die antragsstellende Person kann ihre Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 erweitern
  • Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
  • Dementsprechend kann die Führerscheinausbildung in der Fahr-schule mit 16½ Jahren begonnen werden.
  • zuständig: die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
     
Beschreibung

Sie können einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     
Hinweise (Besonderheiten)

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
 

Teaser

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens erweitern.

Voraussetzungen

Für Bewerber und Bewerberinnen:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis 
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
     
Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
 


Bearbeitungsdauer:

<p>Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.</p>

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

teilen

Facebook
WhatsApp
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Logo - Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • LWV-Hessen
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • Logo - KBG - Bürger-Energie für Schwalm-Eder
  • Logo - Hessische Landesgesellschaft mbH
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Logo - EAM
  • ZV_Schwalm
  • Logo - Zweckverband Abfallwirtschaft
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Starthilfe
  • Logo - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
  • Eigenbetrieb
  • Logo - NVV
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2025

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Der Landkreis in Zahlen
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
      • Ehrenamtstag
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
    • Energieimpulsberatung
    • Hitze und Starkregen
    • Klimaschutzpreis
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreistag live
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne
    • Standortmarketing
    • Tourismusförderung
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung