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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

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Kurzbeschreibung
  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienver-kehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielrei-sen und gebündeltem Bedarfsverkehr.
  • es wird neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) benötigt
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Beschilderung von Straßen und Baustellen
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen
zuständige Stelle

zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Teaser

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Voraussetzungen
  • Sie müssen das Mindestalter von 21 Jahren bzw. 19 Jahren für Krankenkraftwagen erreicht haben
  • Sie müssen die EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben
  • Nachweis der Fachkunde
  • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen haben
  • Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein
  • Sie müssen ein ausreichendes Sehvermögen vorweisen
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll müssen Sie an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben
  • falls die FzF für Taxen gelten soll müssen Sie eine Ortskundeprüfung bestanden haben
Verfahrensablauf
  • Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die nötigen Unterlagen beibringen.

Bitte beachten Sie, dass erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen, eine Bearbeitung erfolgen kann.

  • Die Beförderung von Personen im öffentlichen Linienverkehr (Nah- und Fernverkehr) sowie im Rahmen von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen setzt überdies eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) voraus.
Urheber
Weiterführende Links:
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten in Schwalm-Eder-Kreis Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Urheber
Weiterführende Links:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt. Danach kann sie auf Antrag verlängert werden.


Bearbeitungsdauer:

<p>Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.</p>

Gebühren:

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebührennummer. 126.2, 145, 201 und 202.1 GebOSt  (43,90 Euro)

  • ggf. Zusätzliche Kosten für Führungszeugnis (13,00 Euro)
  • bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich Gebühren nach Nr. 202.1 (10,20 bis 35,80 Euro)
  • ggfls. Kosten für die Ortskundeprüfung Gebühren nach GeboSt Nr. 203 (20,50 bis 57,30 Euro)
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nr. 126.2, 145, 201 und 204 (38,00 Euro)
  • Wird die Erteilung einer FzF versagt, richtet sich die Gebühr nach Geb.-Nr. 206 GebOSt  (33,20 Euro bis 256,00 Euro).

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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