Personalausweis beantragen
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
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Personen müssen Personalausweis beantragen, wenn
- sie über 16 Jahre sind und
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
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Online-Ausweisfunktion
- bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen automatisch aktiviert
- ermöglicht digitale Identifizierung gegenüber Behörden oder Unternehmen, wenn eine selbst gewählte, 6-stellige PIN gesetzt wurde
- für Kinder unter 16 Jahre können nur erziehungsberechtigte Personen einen Antrag stellen
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Gültigkeit des Personalausweises verfällt vorzeitig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen
- das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
- Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Zuständig sind:
- Personalausweisbehörden (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretungen im Ausland
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Gebühr: für antragstellende Personen ab 24 Jahren 37 EUR
- Gebühr: für antragstellende Personen unter 24 Jahren 22.8 EUR
- Gebühr: Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse 15 EUR
- Gebühr: für den vorläufigen Personalausweis 10 EUR
- Gebühr: Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen. 6 EUR
- Gebühr: Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz 13 EUR
- Gebühr: Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland 30 EUR
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