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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Ermäßigung

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Kurzbeschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von 5,99 Euro.

Beschreibung

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von 5,83 Euro.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Weiterführende Links:
Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
zuständige Stelle

Beitragsservice des Hessischen Rundfunks

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

  •     Arbeitslosengeld II,
  •     Sozialhilfe,
  •     Grundsicherung oder
  •     BAföG.

Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.

Voraussetzungen

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Verfahrensablauf

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

Hinweis : Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Ermäßigung Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.



Gebühren:

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit pinkem Hintergrund und diagonalen Streifen. Links ist die stilisierte Umrisskarte des Schwalm-Eder-Kreises aus kleinen Quadraten dargestellt. Darauf steht in Weiß „Schwalm-Eder-Krone“ und darunter in einem türkisfarbenen Balken „Engagement & Ehrenamt“. Rechts auf der Grafik steht in weißer Schrift: „Informationen & Bewerbung“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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