Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Sonnenaufgang bei Bad Zwesten

    (Bildautor: Mike Lauer | Bad Zwesten)
  •  

    Rapsfeld bei Fritzlar

  •  

    Waschbären im Wildpark Knüll

  •  

    Burgruine Wallenstein

    (Bildautor: Philipp Klitsch | Edermünde)

Wird oft gesucht...

Pressemeldungen
Wahlen 2026
Online-Services
Fachbereich & Arbeitsgruppen
Online KFZ Zulassung
Online Terminvergabe
Wunschkennzeichen
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Home
    • Barrierefreiheit
Subnavigation

Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Beschreibung

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle eines Bußgeldbescheides eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 Euro auszusprechen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem in Deutschland bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzliche Kosten wie Gebühren und Auslagen werden bei der Verwarnung im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nicht erhoben. Ein Anrecht des Betroffenen auf die kostengünstigere Verwarnung anstelle eines Bußgelbescheides besteht jedoch nicht.

Die Verwarnung dient der Vermeidung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, an dessen Ende der Erlass eines Bußgeldbescheides steht. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 1 Woche, bezahlt.

Verwarnungen werden nicht im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eingetragen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Behörde, die die Verwarnung ausgesprochen hat

Rechtsbehelf

Gegen eine Verwarnung kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben oder Einwendungen des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden, die dazu führen, dass die Verwarnung nicht wirksam zustande kommt und eine Überleitung in das Bußgeldverfahren erfolgt.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Gegen einen Kostenbescheid kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden.

Voraussetzungen

Es wurde eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen, die gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.

Verfahrensablauf

Wird das Verwarnungsgeld fristgerecht und vollständig bezahlt, wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist abgeschlossen. Der Vorfall wird dann nicht mehr weiter verfolgt. Eine Rückzahlung  des Verwarnungsgeldes ist nicht möglich.

Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, nicht fristgerecht bezahlt, nicht vollständig bezahlt oder werden Einwendungen erhoben, dann wird die Verwarnung nicht wirksam. Da die Verwarnung gleichzeitig die Anhörung im Rahmen des Bußgeldverfahrens darstellt, läuft bei nicht bezahltem Verwarnungsgeld oder der Geltendmachung von Einwendungen das Bußgeldverfahren weiter und endet mit dem Bußgeldbescheid. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, dann fallen im Unterschied zur Verwarnung weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) an. Diese Gebühren und Auslagen sind der oder dem Betroffenen zwingend aufzuerlegen.

Bei Verstößen im ruhenden Verkehr (Halt- und Parkverstöße) muss die Halterin oder der Halter eines Kraftfahrzeugs mit dem Erlass eines Kostenbescheides, mit dem die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, rechnen, wenn nicht festgestellt werden kann, wer das Kraftfahrzeug geführt hat.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Die Frist für die Annahme des Verwarnungsgeldangebotes durch Zahlung beträgt in der Regel 1 Woche.



Gebühren:

Verwarnungsgelder sind Beträge von bis zu 55,00 Euro (Verwarnungsgeldobergrenze). Zusätzliche Kosten wie Gebühren oder Auslagen beispielsweise für die Postzustellung fallen bei der Verwarnung nicht an.

Sollte bei Halt- und Parkverstößen das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden und kann nicht festgestellt werden, wer das Kraftfahrzeug geführt hat, können der Halterin oder dem Halter des Fahrzeugs die Kosten des Verfahrens, die unter Umständen höher sind als das Verwarnungsgeld, auferlegt werden.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Navigationkachel Livestream Kreistagssitzung: Zum Livestream der Kreistagssitzung

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

Vielen Dank fürs Weitersagen!

teilen

Facebook
WhatsApp
Diese Seite weiterempfehlen
  • Eigenbetrieb
  • Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Jobcenter
  • LWV-Hessen
  • Starthilfe
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Logo - Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • Logo - KBG - Bürger-Energie für Schwalm-Eder
  • Logo - Hessische Landesgesellschaft mbH
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Logo - EAM
  • ZV_Schwalm
  • Logo - Zweckverband Abfallwirtschaft
  • ekom21
  • Logo - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
  • Logo - NVV
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2026

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Der Landkreis in Zahlen
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Kreistag live
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
    • Energieimpulsberatung
    • Hitze und Starkregen
    • Klimaschutzpreis
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Demokratieförderung
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • Ready2Care
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreistag live
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Standortmarketing
    • Tourismusförderung
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung