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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

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Kurzbeschreibung
  • Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
  • Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
  • Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Beschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

Teaser

Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Verfahrensablauf
  • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
  • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
  • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
     
Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Es gibt keine Frist.



Gebühren:

Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

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Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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