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Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien beantragen

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Sonstiges
Kurzbeschreibung
  • OZGLeistung Breitbandausbau
  • Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1, 2, 3, 6, 7, 8 TKG
  • Antragstellung für Telekommunikationsunternehmen
  • für Änderungen und Verlegungen von Telekommunikationslinien in Verkehrswegen
  • Genehmigung durch Kommune oder Land
  • Voraussetzung für Unternehmen:
    • Internetzugang
    • ELSTERUnternehmenskonto
    • Wegerecht der BNetzA
    • bei Dienstleistern zusätzlich eine Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens
Beschreibung

Für Sie als Unternehmen der Telekommunikationsbranche bedeutet das digitalisierte Antragsverfahren eine erhebliche Vereinfachung. Anstatt wie bisher in jeder Kommune unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen berücksichtigen zu müssen, steht Ihnen mit dem digitalen Antragsportal ein einheitliches Genehmigungsverfahren für alle angebundenen Wegebaulastträger zur Verfügung.

Da alle Bescheide und Unterlagen in digitaler Form abgewickelt werden, sorgen diese für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Durch die übersichtliche Darstellung im Breitband-Portal sehen Sie alle gestellten Anträge auf einen Blick.

Dazu haben Sie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Wegebaulastträger. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten und Sie erhalten in kurzer Zeit eine Antwort auf Ihr Anliegen. Dies dürfte die Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.

Weiterführende Links:
Breitband-Portal
Teaser

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung.

Voraussetzungen
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der BNetzA übertragen.
Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen digitale Bereitstellung.

Sie können zunächst auch eine Voranfrage stellen.

  • Sie als Telekommunikationsunternehmen erhalten Zugang zum System über ELSTERUnternehmenskonto, erstellen dort Ihren Antrag und reichen gegebenenfalls weitere Dokumente über das Breitband-Portal ein.
    • Dazu wählen Sie die Art des Antrags aus.
    • Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme und zur Lokation/Verortung müssen eingetragen werden.
    • Den Leitungsverlauf zeichnen Sie ein.
    • Anlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen oder weitere Unterlagen zum Bauvorhaben können Sie im letzten Schritt hinzufügen.
  • Der Wegebaulastträger kann den Antrag im System bearbeiten, dazu prüft er den Antrag auf Richtig und Vollständigkeit.
  • Der Genehmigungsbescheid wird im System dem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Breitbandausbau genehmigen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Es gibt keine Frist für Antragstellende.


Bearbeitungsdauer:

<p>Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.</p>

Gebühren:

Es stehen abhängig vom Wegebaulastträger verschiedene Möglichkeiten für die elektronische Bezahlung zur Verfügung.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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