Beratung zum Sonderurlaub oder der Freistellung für ehrenamtliche Jugendarbeit nach dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)

Das Jugendamt prüft Anträge auf Gewährung von Sonderurlaub/Freistellung  für ehrenamtlich Tätige und leitet diese mit einer Befürwortung an den jeweiligen Arbeitgeber weiter.

Private Arbeitgeber können anschließend die Erstattung der Lohnkosten bei dem Hess. Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden beantragen.

Für Maßnahmen aus dem Bereich „Sport“ liegt die Zuständigkeit für die Befürwortung der Anträge bei dem Landessportbund Hessen – www.landessportbund-hessen.de

Für Maßnahmen aus dem Bereich der Mitglieder des Hess. Jugendrings, der Kirchen und sonstiger auf Landesebene anerkannter Jugendverbände liegt die Zuständigkeit für die Befürwortung der Anträge bei dem Hess. Jugendring www.hessischer-jugendring.de



Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.7 - Jugendförderung
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.