Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind Beurkundung

Leistungsbeschreibung
Für eine Adoption oder eine Stiefkind Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung des Kindes erforderlich. Wenn Sie als Kind oder Stiefkind in eine Adoption eingewilligt haben und sich jetzt aber gegen die Adoption entscheiden, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern die Adoption noch nicht wirksam ist.
Dies betrifft nur Kinder, die bereits 14 Jahre alt sind und die Einwilligung selbst erteilt haben. Wenn Sie unter 14 Jahre alt oder nicht geschäftsfähig sind, hat Ihr gesetzliche Vertretung in die Adoption eingewilligt.
Damit die Widerrufung Ihrer Einwilligung rechtswirksam ist, muss diese von einem Urkundsbeamten oder einer Urkundsbeamtin  beurkundet werden. Dafür wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamts. Sie können die Widerrufserklärung auch beim einem Notar beurkunden lassen (kostenpflichtig). Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Die Beurkundung ist wichtig, damit Sie über die Rechtswirkung der Widerrufserklärung belehrt werden und der Widerruf nicht leichtsinnig erfolgt.
Das Recht auf Widerruf der Einwilligung ist an keine Bedingung oder Begründung gebunden. Der Widerruf hat gegenüber dem Familiengericht zu erfolgen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Ausspruch der Annahme als Kind darf noch nicht wirksam sein.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Keine

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Einen geeigneten Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einwilligungserklärung
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )