Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Sonnenaufgang Ruine Löwenstein

  •  

    Winterlandschaft im Schwalm-Eder-Kreis

  •  

    Weihnachtlicher Marktplatz in Fritzlar

  •  

    Winterliche Schwalm

    (Bildautor: Mike Lauer | Bad Zwesten)
  •  

    August-Franke-Turm

  •  

    Grifte im Schnee

Wird oft gesucht...

Fachbereich & Arbeitsgruppen
Pressemeldungen
Online Terminvergabe
Online-Services
Online KFZ Zulassung
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Veterinärwesen
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Jugend und Familie
Subnavigation
  • Beratungsstelle
  • Jugend und Familie
  • Help Point u27
  • Jugendberufsagentur
  • Soziales
  • Vielfältig VEREINt
  • WIR-Vielfaltszentrum
  • Wohnraumangebot für Geflüchtete
  • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Wohnberechtigungsschein beantragen

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Kurzbeschreibung
  • Wohnungsberechtigungsschein Ausstellung
  • Personen bekommen einen Wohnberechtigungsschein, wenn:
    • Ihr Haushalt über ein geringes Einkommen verfügt
    • Sie einen dauerhaften Wohnsitz gründen möchten
    • Sie die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben oder eine andere Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis.
    • Diese Aufenthaltserlaubnis muss in der Regel noch mindestens 1 Jahr gültig sein, Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.
    • Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der zuständigen Behörde.
    • Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
  • zuständig: Wohnungsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Beschreibung

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.

Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden.

Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

Eine bei Bezug einer Sozialwohnung wohnberechtigte Person bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei einer deutlichen Einkommensverbesserung kann jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Vorteil einer subventionierten Sozialmiete entsprechend der Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter abgeschöpft.

Ansprechpunkt

An die Wohnungsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins ist jede Gemeinde in Hessen; in der Regel die Gemeinde, in der die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz hat. Hat die antragstellende wohnungssuchende Person ihren Wohnsitz außerhalb Hessens, ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der sie eine Wohnung beziehen möchte.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, Widerspruch erhoben werden. Zudem kann der Widerspruch bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, eingelegt werden.

Teaser

Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Voraussetzungen
  • Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
  • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
  • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
  • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
    • Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder.
    • Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt.
    • Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
  • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

Die Einkommensgrenzen für den Bezug einer Sozialwohnung liegen zurzeit

  • für einen Einpersonenhaushalt bei 18.166 Euro jährlich,
  • für einen Zweipersonenhaushalt bei 27.561 Euro jährlich,
  • zuzüglich 6.265 Euro jährlich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person.

Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um weitere 833 Euro jährlich.
 

Verfahrensablauf

Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

  • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
  • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
  • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

In den Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf, die in der Anlage zu § 1 der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung bestimmt sind, gilt der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich nicht. Will eine wohnungssuchende Person in einer dieser Gemeinden eine Sozialwohnung beziehen, muss sie in dieser Gemeinde einen Antrag auf Registrierung als Wohnungssuchende stellen.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Wohnberechtigungsschein beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer:

<p>Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.</p>

Gebühren:

In Hessen ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

teilen

Facebook
WhatsApp
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Logo - Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • LWV-Hessen
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • Logo - KBG - Bürger-Energie für Schwalm-Eder
  • Logo - Hessische Landesgesellschaft mbH
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Logo - EAM
  • ZV_Schwalm
  • Logo - Zweckverband Abfallwirtschaft
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Starthilfe
  • Logo - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
  • Eigenbetrieb
  • Logo - NVV
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2025

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Der Landkreis in Zahlen
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
      • Ehrenamtstag
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
    • Energieimpulsberatung
    • Hitze und Starkregen
    • Klimaschutzpreis
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreistag live
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne
    • Standortmarketing
    • Tourismusförderung
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung