Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II,
- dem SGB XII,
- dem AsylbLG,
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Wohngeld haben oder Sie
- die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder
- dem Ihrer Familie decken können.
- Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen
- Persönlicher Schulbedarf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel Schülerinnen und Schülern über 15 Jahren der Fall sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in der Schule
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vom Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst
- Sie erhalten dann zum Beispiel Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine), Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen sowie Geldleistungen
- Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Bescheid über Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)