Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Kinderzuschlag (BKGG) haben oder
- Sie die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Bereiche möglich:
- Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen und KiTas
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Kita und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung (als PDF oder in Schriftform)
Ein Antrag oder eine Bedarfsmeldung auf Bildung und Teilhabe kann gestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen können je nach Land und Kommune variieren, da Bildungs- und Teilhabeleistungen in Deutschland von den Bundesländern und örtlichen Behörden verwaltet werden.
Im Allgemeinen können folgende Bedingungen gelten:
- Beziehende bestimmter Sozialleistungen: In der Regel haben Familien mit niedrigem Einkommen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, bei den Teilhabeleistungen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Erforderliche Bedarfe: Ein Antrag kann gestellt werden, wenn bestimmte Bedarfe vorliegen, wie z. B. für Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Lernförderung, Schülerbeförderungskosten oder auch für die Teilnahme an Kultur, Sport oder Freizeitangeboten.
- Bescheid über Bezug Kinderzuschlag, Einkommens oder Vermögensnachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Bei Schülerinnen und Schülern: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Im Falle einer Stellvertretung: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)