Denkmalschutz - Beratung und Information

Leistungsbeschreibung

Beratung von Eigentümern, Architekten und Handwerkern für Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden und/oder deren Umgebung.

Zuständig für die Durchführung der denkmalrechtlichen Genehmigungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Genehmigungspflichtig sind alle Maßnahmen, die die Substanz des Denkmals oder das Erscheinungsbild verändern. Sie informiert über das Genehmigungsverfahren und über mögliche finanzielle Förderungen.

Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde:

  • Beratende Unterstützung bei denkmalgerechten Instandsetzungen, Sanierungen und
  • Umbauten
  • Erarbeitung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Stellungnahmen in Abstimmung mit der Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz
  • Vertretung denkmalschutzrechtlicher Belange im Bauleitplanverfahren
  • Geschäftsstelle des Denkmalbeirats
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rechtsgrundlage

Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Fassung vom 28. November 2016



Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen:

Frau Anika Dreimanis
05681/775-6034

Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt, Wabern:

Frau Jeanny Meschkat
05681/775-6031

Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Knüllwald, Morschen, Spangenberg:


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 16:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.